Wilfried Hellige
Menü
Haftpflicht
Privathaftpflicht
kompetent, freundlich, Sicherheit und kostensparend

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entsprechenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, der gegen ein dem Schutz eines anderen, bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Kontakt
Versicherungsmakler
Str. der Deutschen Einheit 26
39326 Wolmirstedt
Telefon: 0391-7279064
mehr...